Finanzierung Freelancing

Gründungszuschuss (nach § 93 SGB III)

gründungszuschuss brandenburg

Sie möchten sich selbstständig machen, sind aber arbeitslos? Der Gründungszuschuss bietet eine finanzielle Brücke in die berufliche Unabhängigkeit. Diese Förderung nach § 93 SGB III unterstützt Sie bei der Existenzgründung, indem sie Lebenshaltungskosten und soziale Absicherung in der Startphase abfedert.

Anders als andere Förderprogramme richtet sich das Angebot speziell an Bezieher von Arbeitslosengeld. Die Unterstützung erfolgt in zwei Phasen: Zunächst erhalten Sie sechs Monate lang Ihr bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich. Anschließend sind bei erfolgreicher Selbstständigkeit weitere neun Monate Förderung möglich.

Wichtig zu wissen: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Die Bewilligung hängt von Faktoren wie Restanspruch auf Arbeitslosengeld I und der Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzepts ab. Details zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten der zuständigen Stellen.

Diese Förderung soll nicht nur die Existenzgründung ermöglichen, sondern auch langfristig Arbeitslosigkeit überwinden. Für einen erfolgreichen Übergang empfehlen wir unseren umfassenden Leitfaden mit allen Schritten von der Planung bis zur Umsetzung.

Schlüsselerkenntnisse

  • Rechtsgrundlage: § 93 SGB III regelt die Förderbedingungen
  • Zielgruppe: Arbeitslose mit konkretem Gründungsvorhaben
  • Kein automatischer Anspruch – Einzelfallprüfung erforderlich
  • Zweiphasige Finanzierung über maximal 15 Monate
  • Kombiniert Lebensunterhaltssicherung mit Sozialbeiträgen
  • Wichtige Brücke zwischen Arbeitslosigkeit und Selbstständigkeit

Überblick zum Gründungszuschuss

Die zweistufige Struktur des Förderprogramms ermöglicht einen sanften Übergang in die Selbstständigkeit. Phase 1 deckt sechs Monate lang Ihren Lebensunterhalt – Sie erhalten das letzte Arbeitslosengeld plus 300 Euro für Sozialversicherungen. Diese Kombination schafft Luft für erste unternehmerische Schritte.

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Ziel und Bedeutung der Förderung

Das Programm dient als Sprungbrett: Es sichert die Existenzgrundlage, während Sie Ihr Geschäft aufbauen. „Die ersten Monate entscheiden über den Erfolg“, erklärt ein Berater der Arbeitsagentur. Die finanzielle Unterstützung reduziert Druck und ermöglicht konzentriertes Arbeiten.

Phasen und finanzielle Unterstützung

In den ersten sechs Monaten setzt sich die Förderhöhe aus zwei Teilen zusammen: Dem bekannten Arbeitslosengeld plus 300 Euro Pauschale. Ab Monat 7 erhalten Sie nur noch die Sozialversicherungspauschale – ideal für die Phase, in der erste Gewinne fließen sollten.

Steuerlich vorteilhaft: Der Zuschuss bleibt außerhalb der Einkommensbesteuerung. Parallelverdienste sind uneingeschränkt möglich. Diese Flexibilität macht das Programm zum idealen Partner für Gründer.

Die 15-monatige Laufzeit ist bewusst gestaffelt. Sie gibt Zeit, Kundenstämme aufzubauen und Cashflows zu stabilisieren. So wachsen Sie Schritt für Schritt in die volle wirtschaftliche Unabhängigkeit hinein.

gründungszuschuss brandenburg: Voraussetzungen und Leistungen

Um die staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen Sie spezifische Bedingungen erfüllen. Die Förderung kombiniert finanzielle Hilfen mit fachlichen Anforderungen an Ihr Gründungskonzept.

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Zentrale Förderkriterien

Anforderung Details Ausnahmen
Arbeitslosengeld-Bezug Aktueller Bezug von ALG I
Restanspruch Mindestens 150 Tage bei Antragstellung Menschen mit Behinderung: Kein Mindestzeitraum
Qualifikation Nachweis durch Zeugnisse oder Berufserfahrung
Vollzeit-Tätigkeit Mindestens 15 Wochenstunden Nebenberuflichkeit nicht förderfähig

Finanzielle Unterstützungsphasen

Phase Dauer Leistung
1. Stufe 6 Monate ALG I + 300€ Sozialpauschale
2. Stufe 9 Monate 300€ Sozialpauschale

Ein Gutachten zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens ist entscheidend. Fachstellen prüfen Marktchancen und Wirtschaftlichkeit. „Ohne positives Votum gibt es keine Förderung“, betont ein Experte der Arbeitsagentur.

Behinderte Menschen erhalten Sonderregelungen: Der reduzierte Restanspruch wird durch medizinische Gutachten ausgeglichen. Parallel müssen Sie nachweisen, dass keine Jobvermittlung möglich ist.

Antragsprozess und benötigte Unterlagen

Der Weg zur Förderung startet mit einem verbindlichen Beratungstermin. Vereinbaren Sie telefonisch unter 0800 4 555500 einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Dieses Gespräch klärt Ihre Eignung und bereitet die formale Antragstellung vor.

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Schritt 1: Schriftliche Antragstellung

Nach dem Erstgespräch reichen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss schriftlich ein. Wichtigste Voraussetzung: Eine positive Stellungnahme der fachkundigen Stelle. Diese prüft Marktchancen und Finanzierung Ihres Vorhabens.

Schritt 2: Dokumentenpaket erstellen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Begutachtung:

  • Detaillierter Businessplan mit Umsatzprognose
  • Nachweise Ihrer fachlichen Qualifikation
  • Kapitalbedarfsrechnung mit Finanzierungsnachweisen
  • Bei Handwerksbetrieben: Eintragungsbestätigung in die Handwerksrolle

Fachkräfte der Handelskammern oder Berufsverbände analysieren Ihre Unterlagen meist innerhalb von 4 Wochen. „Ein überzeugender Finanzplan entscheidet oft über die Förderung“, betont ein IHK-Berater.

Tipp: Nutzen Sie Vorlagen der Agentur für Arbeit für Businessplan und Rentabilitätsvorschau. So erfüllen Sie alle Formalien und sparen wertvolle Zeit bei der Antragstellung.

Tipps für Ihre erfolgreiche Existenzgründung

Der Weg in die Selbstständigkeit erfordert strategische Planung und kluge Entscheidungen. Setzen Sie auf realistische Meilensteine und prüfen Sie regelmäßig Ihre Fortschritte. Nutzen Sie frühzeitig kostenlose Beratungsangebote der Kammern – diese helfen, Fehler von Anfang an zu vermeiden.

Ein detaillierter Businessplan ist Ihr wichtigstes Werkzeug. Er dient nicht nur der Antragstellung, sondern strukturiert Ihre Ideen. Vergessen Sie dabei nicht die Marktanalyse: Wer sind Ihre Kunden? Was macht Ihr Angebot einzigartig? Antworten finden Sie in unserem Leitfaden mit praxiserprobten Methoden.

Bauen Sie parallel ein Netzwerk auf – Kontakte zu anderen Gründern und Mentoren öffnen Türen. Investieren Sie Zeit in Weiterbildungen, besonders zu Themen wie Steuern oder Marketing. So meistern Sie Herausforderungen souverän und sichern langfristig Ihren Unternehmenserfolg.

FAQ

Welche Voraussetzungen muss ich für den Gründungszuschuss erfüllen?

Sie müssen arbeitslos gemeldet sein, eine tragfähige Geschäftsidee nachweisen und an einem verpflichtenden Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit teilnehmen. Zudem benötigen Sie eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie der Handwerkskammer oder IHK.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung in den beiden Phasen?

In Phase 1 erhalten Sie sechs Monate lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe Ihres letzten Arbeitslosengeldes. Phase 2 umfasst bis zu neun Monate mit einem pauschalen Betrag von 300 Euro monatlich, sofern Ihre Selbstständigkeit erfolgreich verläuft.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

Neben dem ausgefüllten Antragsformular benötigen Sie einen Businessplan, die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK) sowie Nachweise über Ihre bisherige Tätigkeit und Qualifikation. Ein Termin zur Beratung bei der Agentur für Arbeit ist ebenfalls verpflichtend.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Dauer variiert, jedoch sollten Sie nach Einreichung aller Dokumente mit einer Entscheidung innerhalb von vier bis sechs Wochen rechnen. Planen Sie frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Kann ich den Zuschuss auch erhalten, wenn ich bereits in Teilzeit arbeite?

Nein, eine vollständige Arbeitslosigkeit ist Voraussetzung. Teilzeitbeschäftigte haben keinen Anspruch, es sei denn, die bisherige Tätigkeit wird zugunsten der Selbstständigkeit aufgegeben.

Welche Rolle spielt die fachkundige Stelle im Antragsprozess?

Diese Stelle prüft die Machbarkeit Ihrer Geschäftsidee und erstellt eine Stellungnahme, die für die Bewilligung entscheidend ist. In Brandenburg sind hierfür oft die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Darf ich während des Bezugs weitere Einkünfte erzielen?

Ja, Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit sind erlaubt und wirken sich nicht auf die Höhe des Zuschusses aus. Nebentätigkeiten außerhalb des Unternehmens müssen jedoch genehmigt werden.