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Gründungszuschuss (nach § 93 SGB III)

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Letzte Aktualisierung: 2. September 2025

Sie möchten sich selbstständig machen, sind aber arbeitslos? Der Gründungszuschuss bietet eine finanzielle Brücke in die berufliche Unabhängigkeit. Diese Förderung nach § 93 SGB III unterstützt Sie bei der Existenzgründung, indem sie Lebenshaltungskosten und soziale Absicherung in der Startphase abfedert. Der Gründungszuschuss ist eine Maßnahme der Arbeitsförderung und zählt zu den staatlichen Förderungen für Existenzgründer, um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Anders als andere Förderprogramme richtet sich das Angebot speziell an Bezieher von Arbeitslosengeld. Die Unterstützung erfolgt in zwei Phasen: Zunächst erhalten Sie sechs Monate lang Ihr bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich. Anschließend sind bei erfolgreicher Selbstständigkeit weitere neun Monate Förderung möglich, wobei die Bundesagentur für Arbeit die Prüfung und Bewilligung des Gründungszuschusses übernimmt.

Wichtig zu wissen: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Die Bewilligung hängt von Faktoren wie Restanspruch auf Arbeitslosengeld I und der Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzepts ab. Für die Beantragung ist ein bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld eine grundlegende Voraussetzung. Details zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten der zuständigen Stellen.

Diese Förderung soll nicht nur die Existenzgründung ermöglichen, sondern auch langfristig Arbeitslosigkeit überwinden. Der Gründungszuschuss trägt im Rahmen der Arbeitsförderung wesentlich zur sozialen Absicherung während der Gründungsphase bei. Für einen erfolgreichen Übergang empfehlen wir unseren umfassenden Leitfaden mit allen Schritten von der Planung bis zur Umsetzung.

Schlüsselerkenntnisse

  • Rechtsgrundlage: § 93 SGB III regelt die Förderbedingungen
  • Zielgruppe: Arbeitslose mit konkretem Gründungsvorhaben
  • Gründungszuschuss ist eine von mehreren staatlichen Förderungen für Existenzgründer
  • Kein automatischer Anspruch – Einzelfallprüfung erforderlich
  • Zweiphasige Finanzierung über maximal 15 Monate
  • Kombiniert Lebensunterhaltssicherung mit Sozialbeiträgen
  • Wichtige Brücke zwischen Arbeitslosigkeit und Selbstständigkeit

Überblick zum Gründungszuschuss

Die zweistufige Struktur des Förderprogramms ermöglicht einen sanften Übergang in die Selbstständigkeit. Phase 1 deckt sechs Monate lang Ihren Lebensunterhalt – Sie erhalten das letzte Arbeitslosengeld plus 300 Euro für Sozialversicherungen. Diese Kombination schafft Luft für erste unternehmerische Schritte und sorgt für die Sicherung des Lebensunterhalts sowie eine grundlegende soziale Sicherung während Existenzgründungen.

Für die Förderung ist die Tragfähigkeit der Existenzgründung entscheidend, da sie als Voraussetzung für die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gilt.

Das Programm legt besonderen Wert auf die Unterstützung der selbständigen Tätigkeit, um Gründerinnen und Gründern den Start in die eigene Existenz zu erleichtern.

Ziel und Bedeutung der Förderung

Das Programm dient als Sprungbrett: Es sichert die Existenzgrundlage, während Sie Ihr Geschäft aufbauen. Besonders für Existenzgründern ist die Förderung wichtig, da sie staatliche Unterstützungen wie den Gründungszuschuss nutzen können, um die Anfangsphase zu überbrücken.

„Die ersten Monate entscheiden über den Erfolg“, erklärt ein Berater der Arbeitsagentur. Die finanzielle Unterstützung reduziert Druck und ermöglicht konzentriertes Arbeiten, vorausgesetzt, Sie verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine erfolgreiche Gründung.

Phasen und finanzielle Unterstützung

In den ersten sechs Monaten setzt sich die Förderhöhe aus zwei Teilen zusammen: Dem bekannten Arbeitslosengeld plus 300 Euro Pauschale. Ab Monat 7 erhalten Sie nur noch die Sozialversicherungspauschale – ideal für die Phase, in der erste Gewinne fließen sollten.

Steuerlich vorteilhaft: Der Zuschuss bleibt außerhalb der Einkommensbesteuerung. Parallelverdienste sind uneingeschränkt möglich. Diese Flexibilität macht das Programm zum idealen Partner für Gründer.

Die 15-monatige Laufzeit ist bewusst gestaffelt. Sie gibt Zeit, Kundenstämme aufzubauen und Cashflows zu stabilisieren. So wachsen Sie Schritt für Schritt in die volle wirtschaftliche Unabhängigkeit hinein.

Gründungszuschuss Brandenburg: Voraussetzungen und Leistungen

Um die staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen Sie als Empfänger mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I spezifische Bedingungen erfüllen. Die Förderfähigkeit hängt maßgeblich vom Anspruch auf Arbeitslosengeld und der verbleibenden Anspruchsdauer ab, da diese die Grundlage für die Berechnung und die Höhe des Gründungszuschusses bilden.

Die Förderung kombiniert finanzielle Hilfen mit fachlichen Anforderungen an Ihr Gründungskonzept und zielt darauf ab, die Aufnahme einer neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung durch die erfolgreiche Gründung und Anmeldung eines Unternehmens zu unterstützen. Verschiedene Förderungen im Rahmen der Arbeitsförderung stehen Existenzgründern zur Verfügung.

Die Höhe des Gründungszuschusses orientiert sich am zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds. Für die Antragstellung ist die Prüfung der Unterlagen und der Tragfähigkeit des Vorhabens durch fachkundige Stellen, wie zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, erforderlich. Die Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit begleitet Sie im Antragsprozess, berät Sie und entscheidet über die Förderfähigkeit.

Im Rahmen der Gründung und Antragstellung sind sowohl vorbereitende als auch bereits ausgeübte Tätigkeiten relevant. Ein überzeugender Businessplan und eine sorgfältige Planung des Kapitalbedarfs sind für die Förderung unerlässlich. Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen Sie die Stellungnahmen der fachkundigen Stellen und der Industrie- und Handelskammer einholen und dem Antrag beifügen.

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Zentrale Förderkriterien

Anforderung Details Ausnahmen
Arbeitslosengeld-Bezug Aktueller Bezug von ALG I
Restanspruch Mindestens 150 Tage bei Antragstellung Menschen mit Behinderung: Kein Mindestzeitraum
Qualifikation Nachweis durch Zeugnisse oder Berufserfahrung
Vollzeit-Tätigkeit Mindestens 15 Wochenstunden Nebenberuflichkeit nicht förderfähig

Finanzielle Unterstützungsphasen

Phase Dauer Leistung
1. Stufe 6 Monate ALG I + 300€ Sozialpauschale
2. Stufe 9 Monate 300€ Sozialpauschale

Ein Gutachten zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens ist entscheidend. Fachstellen prüfen Marktchancen und Wirtschaftlichkeit. „Ohne positives Votum gibt es keine Förderung“, betont ein Experte der Arbeitsagentur.

Behinderte Menschen erhalten Sonderregelungen: Der reduzierte Restanspruch wird durch medizinische Gutachten ausgeglichen. Parallel müssen Sie nachweisen, dass keine Jobvermittlung möglich ist.

Antragsprozess und benötigte Unterlagen

Der Weg zur Förderung startet mit einem verbindlichen Beratungstermin. Vereinbaren Sie telefonisch unter 0800 4 555500 einen Termin bei der Agentur für Arbeit. In diesem Gespräch erfahren Sie, wie Sie den Gründungzuschuss beantragen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und welche Unterlagen benötigt werden. Dieses Gespräch klärt Ihre Eignung und bereitet die formale Antragstellung vor.

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Schritt 1: Schriftliche Antragstellung

Nach dem Erstgespräch reichen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss schriftlich ein. Wichtigste Voraussetzung: Eine positive Stellungnahme der fachkundigen Stelle. Diese prüft Marktchancen und Finanzierung Ihres Vorhabens. Fachkundige Stellen können zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute oder Steuerberater sein.

Schritt 2: Dokumentenpaket erstellen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Begutachtung:

  • Detaillierter Businessplan mit Umsatzprognose
  • Nachweise Ihrer fachlichen Qualifikation
  • Kapitalbedarfsrechnung mit Finanzierungsnachweisen, da die präzise Ermittlung des Kapitalbedarfs für die Antragstellung und die Sicherstellung der Liquidität entscheidend ist
  • Bei Handwerksbetrieben: Eintragungsbestätigung in die Handwerksrolle

Fachkräfte der Handelskammern oder Berufsverbände analysieren Ihre Unterlagen meist innerhalb von 4 Wochen. „Ein überzeugender Finanzplan entscheidet oft über die Förderung“, betont ein IHK-Berater.

Tipp: Nutzen Sie Vorlagen der Agentur für Arbeit für Businessplan und Rentabilitätsvorschau. So erfüllen Sie alle Formalien und sparen wertvolle Zeit bei der Antragstellung.

Verfahren und Fristen

Der Weg zum Gründungszuschuss beginnt mit einem klar strukturierten Verfahren, das Sie Schritt für Schritt zur erfolgreichen Beantragung führt. Zunächst vereinbaren Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit, um Ihr Vorhaben und die Voraussetzungen für die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu besprechen. Im Beratungsgespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Antragsprozess und zu den erforderlichen Unterlagen.

Wichtig: Die Beantragung des Gründungszuschusses muss rechtzeitig erfolgen. In der Regel gilt eine Frist von mindestens 150 Tagen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I vor der geplanten Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Nur wenn Sie diese Frist einhalten und alle Unterlagen vollständig einreichen, kann Ihr Antrag fristgerecht geprüft und bewilligt werden.

Nach dem Beratungstermin reichen Sie Ihren Antrag samt aller geforderten Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag sorgfältig und entscheidet über die Bewilligung des Gründungszuschusses. Die Bearbeitungszeit kann je nach Einzelfall und Komplexität der Unterlagen variieren – planen Sie daher ausreichend Zeit für die einzelnen Schritte ein, um einen reibungslosen Start in die Selbstständigkeit zu gewährleisten.

Steuern und Gründungszuschuss

Ein großer Vorteil des Gründungszuschusses: Der Zuschuss ist steuerfrei und wird nicht auf Ihr zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Das bedeutet, dass Sie den Gründungszuschuss unabhängig von Ihren sonstigen Einkünften erhalten und keine zusätzliche Steuerlast befürchten müssen. Auch der sogenannte Progressionsvorbehalt greift hier nicht – der Gründungszuschuss bleibt komplett außen vor.

Beachten Sie jedoch: Für die gesetzliche Krankenversicherung zählt der Gründungszuschuss als Einkommen. Das kann Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Beiträge haben. Informieren Sie sich daher vor der Beantragung des Gründungszuschusses bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Regelungen, damit Sie Ihre finanzielle Planung optimal gestalten können.

Kostenfreie Beratung und Gründerberatung

Die Agentur für Arbeit unterstützt Existenzgründer und Existenzgründerinnen nicht nur finanziell, sondern auch mit umfassender Beratung. Im Rahmen der kostenfreien Gründerberatung erhalten Sie wertvolle Unterstützung bei der Entwicklung Ihres Gründungsvorhabens, der Erstellung eines überzeugenden Businessplans und der Vorbereitung aller Unterlagen für die Beantragung des Gründungszuschusses.

Ein wichtiger Schritt im Antragsprozess ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. Hier stehen Ihnen die Industrie- und Handelskammern (IHK) als kompetente Partner zur Seite. Die IHK prüft Ihr Konzept, gibt Feedback und stellt die erforderliche Stellungnahme aus – ebenfalls kostenfrei. So profitieren Sie von der Erfahrung und dem Netzwerk der Kammern und erhöhen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewilligung.

Nutzen Sie diese Beratungsangebote frühzeitig, um Ihr Gründungsvorhaben optimal vorzubereiten und alle Anforderungen der Agentur für Arbeit zu erfüllen.

Verwaltungsportal: Digitale Antragstellung und Informationen

Die Agentur für Arbeit bietet mit ihrem Verwaltungsportal eine moderne und effiziente Möglichkeit, den Antrag auf Gründungszuschuss digital zu stellen. Über das Portal können Sie Ihren Antrag bequem online ausfüllen, alle erforderlichen Unterlagen hochladen und den Bearbeitungsstand jederzeit einsehen. Das spart Zeit und erleichtert die Kommunikation mit der zuständigen Stelle.

Im Verwaltungsportal finden Sie zudem umfassende Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und den einzelnen Schritten der Beantragung des Gründungszuschusses. Sollten während des Prozesses Fragen auftauchen, steht Ihnen die Hotline der Agentur für Arbeit zur Verfügung – hier erhalten Sie schnelle und kompetente Unterstützung.

Die digitale Antragstellung sorgt für mehr Transparenz, beschleunigt die Bearbeitung und macht den Weg in die Selbstständigkeit für Gründerinnen und Gründer noch einfacher.

Tipps für Ihre erfolgreiche Existenzgründung

Der Weg in die Selbstständigkeit erfordert strategische Planung und kluge Entscheidungen. Eine zentrale Frage bei der Vorbereitung der Existenzgründung ist, wie Sie Ihr Vorhaben so gestalten, dass es förderfähig und tragfähig ist. Setzen Sie auf realistische Meilensteine und prüfen Sie regelmäßig Ihre Fortschritte. Nutzen Sie frühzeitig kostenlose Beratungsangebote der Kammern – diese helfen, Fehler von Anfang an zu vermeiden.

Ein detaillierter Businessplan ist Ihr wichtigstes Werkzeug. Er dient nicht nur der Antragstellung, sondern strukturiert Ihre Ideen. Vergessen Sie dabei nicht die Marktanalyse: Wer sind Ihre Kunden? Was macht Ihr Angebot einzigartig? Antworten finden Sie in unserem Leitfaden mit praxiserprobten Methoden.

Bauen Sie parallel ein Netzwerk auf – Kontakte zu anderen Gründern und Mentoren öffnen Türen. Investieren Sie Zeit in Weiterbildungen, besonders zu Themen wie Steuern oder Marketing. So meistern Sie Herausforderungen souverän und sichern langfristig Ihren Unternehmenserfolg.

FAQ

Welche Voraussetzungen muss ich für den Gründungszuschuss erfüllen?

Sie müssen arbeitslos gemeldet sein, eine tragfähige Geschäftsidee nachweisen und an einem verpflichtenden Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit teilnehmen. Zudem benötigen Sie eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie der Handwerkskammer oder IHK.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung in den beiden Phasen?

In Phase 1 erhalten Sie sechs Monate lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe Ihres letzten Arbeitslosengeldes, der insbesondere zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts während der Gründungsphase dient. Phase 2 umfasst bis zu neun Monate mit einem pauschalen Betrag von 300 Euro monatlich, sofern Ihre Selbstständigkeit erfolgreich verläuft.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

Neben dem ausgefüllten Antragsformular benötigen Sie einen Businessplan, der die Tragfähigkeit Ihres business und Ihrer Geschäftsidee für die Antragstellung belegt, die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK) sowie Nachweise über Ihre bisherige Tätigkeit und Qualifikation. Ein Termin zur Beratung bei der Agentur für Arbeit ist ebenfalls verpflichtend.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Dauer variiert, jedoch sollten Sie nach Einreichung aller Dokumente mit einer Entscheidung innerhalb von vier bis sechs Wochen rechnen. Planen Sie frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Kann ich den Zuschuss auch erhalten, wenn ich bereits in Teilzeit arbeite?

Nein, eine vollständige Arbeitslosigkeit ist Voraussetzung, da die Beschäftigung – insbesondere eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – maßgeblich für die Förderfähigkeit ist. Teilzeitbeschäftigte haben keinen Anspruch, es sei denn, die bisherige Tätigkeit wird zugunsten der Selbstständigkeit aufgegeben.

Welche Rolle spielt die fachkundige Stelle im Antragsprozess?

Diese Stelle, wie zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer als fachkundige Stelle, prüft die Machbarkeit Ihrer Geschäftsidee und erstellt eine Stellungnahme, die für die Bewilligung entscheidend ist. In Brandenburg sind hierfür oft die Industrie- und Handelskammern zuständig.

Darf ich während des Bezugs weitere Einkünfte erzielen?

Ja, Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit, also aus Ihrem eigenen Unternehmen, sind erlaubt und wirken sich nicht auf die Höhe des Zuschusses aus. Nebentätigkeiten außerhalb des Unternehmens müssen jedoch genehmigt werden

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